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   BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99   

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https://dejure.org/2000,47417
BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99 (https://dejure.org/2000,47417)
BAG, Entscheidung vom 15.08.2000 - 1 AZR 478/99 (https://dejure.org/2000,47417)
BAG, Entscheidung vom 15. August 2000 - 1 AZR 478/99 (https://dejure.org/2000,47417)
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  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99
    Unabhängig davon wird die Vereinbarung eines völlig freien Widerrufs nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls als unzulässig angesehen, soweit er sich auf laufende Vergütungsbestandteile erstreckt (siehe schon BAG 13. M ai 1987 - 5 A ZR 125/86 - BAGE 55, 275; 10. Juli 1996 - 5 A ZR 977/94 - Z T R 1997, 39).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99
    Richtig ist, daß der Widerruf einer Zulage und die spätere Zahlung einer neuen übertariflichen Leistung ausnahmsweise insgesamt mitbestimmungspflichtig sein können, wenn beide Schritte auf ein von vornherein bestehendes einheitliches Konzept zurückgehen (S enat 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96; 14. Februar 1995 - 1 ABR 4 1/94 - A P BetrVG 1972 § 8 7 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 8 7 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 49).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99
    Der Widerruf ist dann mitbestimmungsfrei (grundlegend BAG G roßer Senat 3. Dezem ber 1991 - G S 2/9 0 - BAGE 69, 134).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99
    Der Arbeitgeber ist nicht nur frei in der Frage, ob er überhaupt eine Zulage gewähren will, er kann mitbestimmungsfrei auch den mit der Zahlung verfolgten Zweck und den abstrakt begünstigten Personenkreis festlegen (Senat 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, zu B I 1 1 der Gründe).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99
    Die Auslegung des Landesarbeitsgerichts ist zwar uneingeschränkt überprüfbar, da es sich bei der Vertragsänderung um eine typisierte Willenserklärung handelt, wie aus den vom Senat entschiedenen Parallelverfahren ersichtlich (vgl. Senat 17. Novem ber 1998 - 1 A ZR 147/98 - A P BGB § 2 42 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79 = SAE 2000, 129 m it Anmerkung von Herrmann).
  • BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96

    Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 478/99
    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (vgl. nur BAG 28. M ai 1997 - 5 A ZR 125/96 - BAGE 86, 61, zu A I 2 a der Gründe; siehe allgem ein KR-Rost 5. Aufl. § 2 KSchG Rn. 47, 48 m it Nachweisen).
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